Erste Hilfe Ausbildung für betriebliche Ersthelfer nach DGUV und Führerscheinerwerber nach FeV

Unsere Erste Hilfe Ausbildung erfüllt die Anforderungen der Unfallversicherungsträger nach DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001,  sowie der Fahrerlaubnisverordnung(FeV) für Führerscheinerwerber.

Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist nicht nur für Unternehmen und Vereine gesetzlich Vorgeschrieben, sondern auch für Privatpersonen sehr wertvoll. Bei Unternehmen kann die Schulung über die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen abgerechnet werden.

Wir bereiten sie vor, selbst ein Ersthelfer zu sein, denn Notfallsituationen können jedem im Alltag begegnen, sei es in Betrieben, im privaten Haushalt oder in der Freizeit.

Wir schulen Ihnen die notwendigen Fähigkeiten, um auf solche unvorhergesehenen Situationen angemessen und effektiv zu reagieren.

Sie als Unternehmer, müssen Ihre Mitarbeiter nicht unbedingt zu einem unserer Termine schicken. Ab 10 Teilnehmer schulen wir Ihre Mitarbeiter an einem individuellen Termin in Ihrem Hause.